Nach dem Bußgeldkatalog werden bei Fahrzeugen bis zu 3,5 t ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h Punkte in Flensburg eingetragen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts wird neben der Geldbuße ein Fahrverbot verhängt.
Ein Fahrverbot kommt auch dann in Betracht, wenn gegen den Betroffenen ein Bußgeld wegen einer Geschwindigkeitsübertretung von mindestens 26 km/h verhängt wurde und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft des Bußgeldbescheids einen weiteren Geschwindigkeitsverstoß von mindestens 26 km/h begeht, unabhängig davon, ob dieser zweite Verstoß innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft begangen wurde.
Es besteht eine sehr große Wahrscheinlichkeit den Vorwurf einer Geschwindigkeitsübertretung erfolgreich anzufechten. Viele Geschwindigkeitsmessungen sind fehlerhaft. Die Wahrscheinlichkeit, dass Mess- bzw. Verfahrensfehler vorliegen ist hoch. Auch wenn Sie auf dem Blitzerfoto gut zu erkennen sind, bedeutet dies noch lange nicht, dass Ihnen der Geschwindigkeitsverstoß bewiesen werden kann.
Fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen, Verwechselung von Fahrzeugen, falsche Eichbescheinigungen, sowie unzureichende Qualifikation des Personals, das die Messinstrumente bedient, sind Ursachen für falsche Bußgeldbescheide.
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Rechtsanwalt Oliver Schüler
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Berlin Steglitz Zehlendorf
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Geblitzt – was nun?
Das Verhalten, nachdem man geblitzt wurde, ist oft ausschlaggebend.
Unzulässigkeit von Beweisfotos
Ein Vergehen nicht voreilig zugeben. Gesetzliche Grundlagen prüfen lassen.
Fehlerhafte Bußgeldbescheide
Experten gehen davon aus, dass jeder zweite Bußgeldbescheid fehlerhaft ist.