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Punkte durch Blitzer-Apps

Radarwarngeräte und Apps, die vor Blitzern warnen sind verboten. Wer derartiges benutzt riskiert eine Geldbuße und einen Punkt in Flensburg. Die Nutzung solcher Apps ist sogar den Mitfahrern verboten.

Was erlaubt ist

In Deutschland sind Hinweise auf dem Navi oder Handy, die auf bestehende Geschwindigkeitsbeschränkungen verweisen erlaubt. Sie dürfen sich auch vor Fahrtantritt im Internet oder über das Smartphone informieren, wo aktuelle die Polizei Geschwindigkeitskontrollen durchführt. Es gibt keine Verbot eine solche App auf dem Handy zu haben.

Eine Grauzone ist, wenn Sie sich die Standort notieren und ein Zettel im Sichtbereich des Fahrers anbringen. Derzeit gibt es noch keine Urteile, ob da erlaubt oder verboten ist.

Nutzung durch Beifahrer

Natürlich können Sie Mitfahrern nicht verbieten eine solche App zu nutzen. Sie werden kaum ein Problem bekommen, wenn Sie der Beifahrer warnt, wenn es eine solche Meldung sieht. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 7. Februar 2023 (2 ORbs 35 Ss 9/23) bezieht sich auf eine konkrete Situation. Das Smartphone des Beifahrers lag sichtbar auf der Mittelkonsole, die Warn-App war geöffnet. Als die Polizei den Fahrer anhielt, hat er das Mobil-Telefon zur Seite geschoben. Daraus schlossen die Polizisten und Richter in 2 Instanzen, dass der Fahrer die App genutzt hat. Aus diesem Grund war es unerheblich, ob er oder der Beifahrer die Funktion aktiviert hat.

Was darf die Polizei?

Ohne Grund dürfen die Polizisten die Handys nicht kontrollieren. Sie haben als das Recht den Beamten einen Blick auf Ure Handy zu verwehren. Wenn das Smartphone aber sichtbar im Wagen liegt und eine geöffnet App zu erkennen ist, gibt es einen Anfangsverdacht. Die Polizisten haben das Recht auf das Display zu schauen u zu sehen, ob es sich um eine Warn-App hanbdelt.

Mein Rat als Fachanwalt für Verkehrsrecht

Wenden Sie sich an mich, denn als Fachanwalt für Verkehrsrecht, kenne ich die Sachverhalte, die ich zu Ihren Gunsten nutze. Im beschrienen Fall war ausschlaggebend, dass der Fahrer das Handy absichtlich beiseite gestoßen haben soll. Eine Absicht ist grundsätzlich schwer zu beweisen.


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