Jetzt anrufen und beraten lassen!

0170 380 36 32

Achtung bei der Fahrt zur Ostsee

Im August führt die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Aktion “Fahren.Ankommen.Leben!” verstärkt Kontrollen durch. Sie richtet das Augenmerk auf Fahrzeuge, die mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind und auf Fahrer, die während der Fahrt telefonieren.

Gründe für die Aktionen

Zu schnelles Fahren war laut Angaben der Polizei die Hauptursache für Verkehrsunfälle in Mecklenburg-Vorpommern. Offizielle Statistiken zeigen, dass sich etwa alle zehn Stunden ein durch überhöhte Geschwindigkeit verursachter Unfall ereignet. Dabei wurden 833 Personen verletzt.

Warum auch auf Handyverstöße geachtet wird

Im Jahr 2023 wurden in dem Bundesland 12.000 Verstöße geahndet. Es kam zwar nur zu 22 Verletzten bei durch diese Ablenkung verursachten Verkehrsunfällen, man geht aber von einer beachtlichen Dunkelziffer aus.

Interessantes Urteil zum Geschwindigkeitsverstoß

Wenn ein Verkehrsschild verdeckt ist, muss es niemand beachten. Beispiel: Ein Autofahrer fuhr in einer Tempo-30-Zone mit 70 km/h. Er hat damit die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 40 km/h überschritten. Das führte zu einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro. Der Autofahrer wehrte sich zunächst erfolglos gegen den Bescheid, da er das Schild durch Bewuchs nicht sehen konnte. Das Gericht begründete die Zulässigkeit des Bescheides, da aufgrund der Rechts-vor-links-Regelung und der Wohnbebauung an der Straße deutlich gewesen sei, dass es sich um eine 30-er Zone handelt.
Das Oberlandesgericht Hamm (Az. III-3 RBs 336/09) entschied in der 2. Instanz, dass für die Wirksamkeit von Verkehrszeichen der Sichtbarkeitsgrundsatz gelte. Demnach kann man ihm lediglich vorwerfen, dass er gegen die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h verstoßen habe. Also wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit lediglich um 20 km/h überschritten.

Mein Rat als Fachanwalt für Verkehrsrecht

Egal ob man Ihnen einen Geschwindigkeitsverstoß vorwirft oder dass Sie Ihr Handy verbotenerweise genutzt haben, wenden Sie sich an mich, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Ich fordere Akteneinsicht an, um zu erfahren, welche Beweise gegen Sie vorliegen. Dann entwickle ich Strategien, um Ihnen wenn möglich eine Strafe zu ersparen oder diese zu verringern.


Erhalten Sie eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falls

Sie benötigen schnelle Hilfe? Kontaktieren Sie mich jetzt!

Persönlicher Termin

Buchen Sie einen Termin in meiner Kanzlei in Berlin Steglitz Zehlendorf.

Meine Empfehlung

Telefonische Erstberatung

Rufen Sie mich an und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls.

Jetzt anrufen!

Tel. 0170 380 36 32

Mo–So von 9–22 Uhr

Online Sofortcheck

Füllen Sie den Fragebogen aus und erhalten Sie eine Einschätzung Ihres Falls.


Ihre Vorteile

  • Qualitätssiegel staatlich autorisierter „Fachanwalt für Verkehrsrecht“
  • Schnellere Einarbeitung in Ihren Fall als ein normaler Anwalt
  • Spezialisiert auf die Bereiche Bußgeld und Verkehrsstraftaten

Ich setze mich diskret und kompetent dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.