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Zu schnell gefahren? - Geblitzt worden? - Warum sich ein Einspruch lohnt

Wer einen Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit bekommt, neigt dazu diesen zu akzeptieren. Besonders wenn lediglich ein Bußgeld von unter 100 Euro droht, denken viele Autofahrer, dass es sich nicht lohnt zu streiten. Auch die Tatsache, dass ab 60 Euro Bußgeld ein Punkt in Flensburg fällig ist, stört oft wenig. Das gilt besonders, wenn es der erste Eintrag ins Verkehrsregister ist.

Jeder Bußgeldbescheid ist wichtig

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht weiß ich, wie gefährlich diese Annahme ist. Denn es reichen drei weitere Punkte und Sie bekommen eine kostenpflichtige Ermahnung. Sie haben nun noch eine Chance die Punkte durch die Teilnahme an einem Seminar abzubauen. 3 Punkte können Sie auch als vorsichtiger Autofahrer schnell erreichen, denn Einträge erfolgen auch bei relativ leichten Verstößen.

Jeweils einen Punkt bekommen Sie beispielsweise, wenn Sie

  • im Auto mit dem Handy telefonieren, ohne den Motor auszuschalten,
  • das Rotlicht an einer Ampel übersehen,
  • 21km/h zu schnell fahren.

Ungültiger Bescheid, weil Länderrichtlinien nicht eingehalten wurden

Leider ist auch ein ungültiger Bescheid wirksam, wenn Sie nichts dagegen unternehmen. Daher rate ich gegen jeden Bußgeldbescheid vorzugehen, auch wenn Sie wissen, dass Sie zu schnell gefahren sind. Aus meiner langjährigen Erfahrung weiß ich, dass viele Verfahren wegen Fehlern bei der Messung mit einem Erfolg für meine Mandanten enden. Die Regeln für eine rechtssichere Geschwindigkeitsmessung sind kompliziert, daher kommt es häufig zu Fehlern.
Da die Geschwindigkeitsüberwachung im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer liegt, hat jedes Bundesland eigene Richtlinien. In Brandenburg schreiben die Richtlinien beispielsweise einen Mindestabstand von 150 m zwischen dem Schild, das die Geschwindigkeit begrenzt, und der Messanlage vor. Allerdings gibt es Ausnahmen.

Auch die Gebrauchsanweisung ist zu beachten

Es reicht nicht aus, die Richtlinien der Verordnung einzuhalten, denn auch die Gebrauchsanleitungen der Hersteller von Geschwindigkeitsmessanlagen muss genau beachtet werden.

In diesen ist genau festgehalten

  • wie das Gerät genau aufgestellt werden muss,
  • welche Tests vor dem Messbetrieb erfolgen müssen und
  • welche Ansprüche an die örtlichen Gegebenheiten gestellt werden.

Es kann durchaus vorkommen, dass die Länderrichtlinien beispielsweise eine Tarnung hinter Büschen erlauben, der Hersteller aber freie Sicht auf die Straße vorschreibt.

Wie ich bei einem Einspruch vorgehe

Nach dem ich dem Bescheid widerspreche fordere ich Akteneinsicht an. Da alle Messungen und Messbedingungen protokolliert werden müssen, kann ich on der Regel sofort erkennen, ob alle Richtlinien und Gebrauchsanleitungen beachtet wurden. Ist dies nicht der Fall oder liegen keine Protokolle vor, ist der Bescheid in der Regel mit erfolg anfechtbar.

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