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Zu meiner Person

Ich betreue nun seit mehr als 28 Jahren zahlreiche Mandanten im Fachgebiet Verkehrsrecht. Als „Fachanwalt für Verkehrsrecht” habe ich mich auf die Bereiche Bußgeld und Verkehrsstraftaten spezialisiert.

Ordnungswidrigkeitenrecht und Bußgeldverfahren:

Neben dem Thema Geschwindigkeitsüberschreitung helfe ich auch bei anderen Ordnungswidrigkeiten wie:

  • Rotlichtverstößen
  • Handynutzung am Steuer
  • Abstandsunterschreitungen

Schwerpunkt Verkehrsstrafrecht:

  • Vorwurf des unerlaubten Entfernen vom Unfallort
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahrlässige Körperverletzung (beispielsweise bedingt durch überhöhte Geschwindigkeit)
  • Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Drogenkonsum im Straßenverkehr
  • Trunkenheitsfahrt nach §315, §316 StGB

Ich helfe Ihnen auch weiter, wenn der Entzug des Führerscheins oder der Fahrerlaubnis droht. Außerdem führe ich Unfallregulierung durch und kümmere mich um Schadenersatz sowie Schmerzensgeld.


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Ihre Vorteile

  • Qualitätssiegel staatlich autorisierter „Fachanwalt für Verkehrsrecht“
  • Schnellere Einarbeitung in Ihren Fall als ein normaler Anwalt
  • Spezialisiert auf die Bereiche Bußgeld und Verkehrsstraftaten

Ich setze mich diskret und kompetent dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.